Informationen zum Schulwechsel
Schulwechsel – Ü7
Schulwechsel – Ü5
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Ein Schulwechsel durch Umzug muss durch die Eltern in Form einer schriftlichen Abmeldung mitgeteilt werden. Es muss aus dem Schreiben hervorgehen, welche Schule das Kind in Zukunft besuchen wird. Ein Antrag für einen Schulwechsel an eine für den Wohnort nicht zuständige Grundschule muss über die Schulleitung an das Staatliche Schulamt erfolgen.